Allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin der litauischen Sprache für die Berliner Gerichte und Notare
Als selbstständige Übersetzerin biete ich meine Leistung zum umsatzsteuerfreien Preis an. Ich berechne mein Honorar gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, kurz: JVEG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Mai 2004, BGBl. I S. 776
§ 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher
(3) Das Honorar des Dolmetschers beträgt für jede Stunde 55 Euro. (...)
§ 11 Honorar für Übersetzungen
(1) Das Honorar für eine Übersetzung beträgt 1,25 Euro für jeweils angefangene 55 Anschläge des schriftlichen Textes. Ist die Übersetzung, insbesondere wegen der Verwendung von Fachausdrücken oder wegen schwerer Lesbarkeit des Textes, erheblich erschwert, erhöht sich das Honorar auf 1,85 Euro, bei außergewöhnlich schwierigen Texten auf 4 Euro. Maßgebend für die Anzahl der Anschläge ist der Text der Zielsprache; (...).
(3) Soweit die Leistung des Übersetzers in der Überprüfung von Schriftstücken oder Aufzeichnungen der Telekommunikation auf bestimmte Inhalte besteht, ohne dass er insoweit eine schriftliche Übersetzung anfertigen muss, erhält er ein Honorar wie ein Dolmetscher.
Abgesehen davon ist der Preis im Einzelfall vereinbarungsgemäß.
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Telefon: 030 46734914
Mobil: 0172 3202637
Sophienstraße 3
12203 Berlin - Lichterfelde West
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